Testamentsvollstreckung

Herrn Martin Mensing wurde durch die

Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e. V. das Zertifikat

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) 

nach erfolgreicher Prüfung am 15. Juli 2013 verliehen.

 

Die Testamentsvollstreckung gewinnt bei der Sicherstellung der Unternehmensnachfolge, der Errichtung einer Stiftung, bei verschuldeten Abkömmlingen oder bei der zunehmenden Zahl von Patchwork-Familienstrukturen immer mehr an Bedeutung.
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie ungewollte Einflussnahmen "böswilliger" Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern. Auch kann der Erblasser bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern.

 

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker führt letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus und reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
Er reicht die Erbschaftssteuererklärung ein und führt die Erbschaftssteuer ab.

 

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